MIT WELCHEN KOSTEN MÜSSEN SIE RECHNEN?

VERFAHRENSKOSTEN-, PROZESSKOSTEN- ODER BERATUNGSHILFE
Rechtsanwälte sind verpflichtet über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen oder der Prozesskostenhilfe in anderen Verfahren oder die Beratungshilfe im außergerichtlichen Bereich zu beraten.

Wir stellen Ihnen die erforderlichen Formulare im Bereich SERVICE zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, uns telefonisch auch danach zu fragen. Die überwiegende Anzahl der Scheidungen wird heute über die Inanspruchnahme der Verfahrenskostenhilfe finanziert.



STUNDENHONORAR
Wir bieten Ihnen auch an, das Honorar nach dem Zeitaufwand zu berechnen. Das ist sinnvoll in reinen Beratungsfällen oder wenn der Wert nicht einfach zu bestimmen ist. Wir werden in solchen Fällen mit Ihnen über die Höhe unseres Honorars eine Gebührenvereinbarung schließen müssen. Unser Stundenhonorar beträgt i.d.R. 150 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer für jede Stunde.



ERSTBERATUNG
Das RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt, wenn er mit Ihnen nichts anderes vereinbart hat und wenn Sie Verbraucher sind, für ein „erstes Beratungsgespräch” nur noch eine Gebühr von maximal 190 Euro netto erhält, zzgl. Umsatzsteuer und Auslagenersatz. Wir schlagen Ihnen vor, auch ein erstes Beratungsgespräch nach unserem Stundensatz von 150 Euro zzgl. Umsatzsteuer abzurechnen, wobei wir auch dann mit Ihnen den Umfang, also die Dauer unserer Beratung vorher genau festlegen können.
Dr. Unverferth & Partner  |  Anwaltssozietät GbR  |  Georgstraße 54 . 30159 Hannover  |  Telefon 0511 32 66 23  |  Fax 0511 36 81 390  |  IMPRESSUM  |  DATENSCHUTZ