UNSERE RECHTSGEBIETE
RECHTSGEBIETE BIRGIT UNVERFERTH-FISCHER
FAMILIENRECHT
Unsere familienrechtliche Beratung und Vertretung erfolgt individuell, konsequent und zielgerichtet. Wir legen großen Wert auf Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten, wobei die emotionale Ausnahmesituation bei Trennung, Scheidung und getrennten Familien nicht unberücksichtigt bleibt.
Wir begleiten und beraten auch über die Einleitung und Durchführung der Trennung, den Zeitpunkt zur Scheidung und Geltendmachung von Unterhalt und anderen geldwerten Forderungen. Wir legen aber auch Wert auf eine vernünftige Regelung der Sorgerechtfragen und des Umganges mit minderjährigen Kindern.
Im Vorfeld einer Scheidung entwerfen wir für Sie Trennungs- und Ehecheidungsfolgenverträge, da uns für unsere Mandanten wichtig ist, die kostengünstigste Durchführung zu erreichen. Dabei beraten wir selbstverständlich auch über die Inanspruchnahme von Verfahrenkosten- und Beratungshilfe, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse eng sind.
Neben den überwiegenden Arbeitsgebieten wie
ERBRECHT
Wir beraten bei der Errichtung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen und Testamente.
Nach einem Erbfall setzten wir die Rechte der Bedachten, z.B Vermächtnisse, Erbrechte und auch Pflichtteilsansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch und prüfen darüber hinaus die Wirksamkeit von Testamenten und führen ggf. Anfechtungen durch. Gesetzliche Erbrechte werden von uns konsequent geltend gemacht.
TESTAMENTSVOLLSTRECKUNGEN
Wir führen Testamensvollstreckungen als Abwicklungsvollstreckungen bis zur Verteilung des Erbes durch und begleiten die Erben, bei für die Dauer angeordneten Testamentsvollstreckungen, als kompetenter zuverlässiger Partner der Erben.
BETREUUNGEN
Wir übernehmen Betreuungen und führen diese im Sinne der Betreuten.
VERMÖGENSANGELEGENHEITEN
In allen Vermögensangelegenheiten, wie Forderungsmanagement, Grundstücksverwertungen oder Versteigerungen stehen wir an der Seite unserer Mandanten.
Wir beraten über Vertragsgestaltungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen und führen diese auch durch.
FAMILIENRECHT
Unsere familienrechtliche Beratung und Vertretung erfolgt individuell, konsequent und zielgerichtet. Wir legen großen Wert auf Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten, wobei die emotionale Ausnahmesituation bei Trennung, Scheidung und getrennten Familien nicht unberücksichtigt bleibt.
Wir begleiten und beraten auch über die Einleitung und Durchführung der Trennung, den Zeitpunkt zur Scheidung und Geltendmachung von Unterhalt und anderen geldwerten Forderungen. Wir legen aber auch Wert auf eine vernünftige Regelung der Sorgerechtfragen und des Umganges mit minderjährigen Kindern.
Im Vorfeld einer Scheidung entwerfen wir für Sie Trennungs- und Ehecheidungsfolgenverträge, da uns für unsere Mandanten wichtig ist, die kostengünstigste Durchführung zu erreichen. Dabei beraten wir selbstverständlich auch über die Inanspruchnahme von Verfahrenkosten- und Beratungshilfe, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse eng sind.
Neben den überwiegenden Arbeitsgebieten wie
- Trennungsunterhalt in der Trennungsphase
- Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
- Kindesunterhalt
- Volljährigenunterhalt
- Elternunterhalt
- Umgangsrecht für minderjährige Kinder
- elterliche Sorge
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzungen
- Schuldenausgleich
- Hausratsaufteilung
- Regulierung der Nutzung der Ehewohnung
- Versicherungsangelegenheiten
- Mietvertragsangelegenheiten
- Arbeitsrechtsangelegenheiten
- Verkehrsangelegenheiten
ERBRECHT
Wir beraten bei der Errichtung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen und Testamente.
Nach einem Erbfall setzten wir die Rechte der Bedachten, z.B Vermächtnisse, Erbrechte und auch Pflichtteilsansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch und prüfen darüber hinaus die Wirksamkeit von Testamenten und führen ggf. Anfechtungen durch. Gesetzliche Erbrechte werden von uns konsequent geltend gemacht.
TESTAMENTSVOLLSTRECKUNGEN
Wir führen Testamensvollstreckungen als Abwicklungsvollstreckungen bis zur Verteilung des Erbes durch und begleiten die Erben, bei für die Dauer angeordneten Testamentsvollstreckungen, als kompetenter zuverlässiger Partner der Erben.
BETREUUNGEN
Wir übernehmen Betreuungen und führen diese im Sinne der Betreuten.
VERMÖGENSANGELEGENHEITEN
In allen Vermögensangelegenheiten, wie Forderungsmanagement, Grundstücksverwertungen oder Versteigerungen stehen wir an der Seite unserer Mandanten.
Wir beraten über Vertragsgestaltungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen und führen diese auch durch.
RECHTSGEBIETE KARL MINNE BRAAKSMA
ARBEITSRECHT
Wir beraten unsere Mandanten rund um das Arbeitsrecht, z.B. bei Abschluss von Arbeitsverträgen, Abmahnung durch den Arbeitgeber, Änderungskündigung des Arbeitsvertrages bis hin zur Zeugniserteilung.
ARZTHAFTUNGSRECHT
Wir vertreten nicht nur den ärztlich fehlerhaft behandelten Patienten, sondern wehren im Auftrage des zuständigen Versicherers auch ungerechtfertigte Ansprüche ab, die gegen den Behandler / die Behandler geltend gemacht werden.
Beweisbare Behandlungsfehler rechtfertigen im Regelfall nicht nur die Zahlung von Schmerzensgeldern an den falsch behandelten Patienten, sondern können auch zu eingeschränkter Leistungsfähigkeit und damit verbundenen Vermögenseinbußen führen. Solche Ansprüche setzen wir für unsere Mandanten entweder außergerichtlich, unter Umständen mit Durchführung eines Schlichtungsverfahrens, darüber hinaus auch gerichtlich durch.
FORDERUNGSMANAGEMENT | INKASSO
Wir vertreten seit Jahren Handwerker und mittelständische Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber säumigen und zahlungsunwilligen Auftraggebern. Wir beraten und vertreten aber auch den Kunden, der Forderungen berechtigt abwehren will.
Forderungen entstehen nicht nur aus Verträgen, sondern auch aus unerlaubten Handlungen, wie beispielsweise einem Verkehrsunfall. Wenn der Vertragspartner nicht zahlt, steht oft die eigene Liquidität zur Disposition. Bei fehlenden Einnahmen können oft eigene Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden. Das muss nicht sein.
Handwerker und Mittelständler können und sollten bei Verwendung eigener Geschäftsbedingungen Fälligkeitsvereinbarungen und Zahlungsbedingungen genau regeln, Forderungen können schon im Rahmen des Vertragsschlusses gesichert werden, sei es durch Bürgschaften, Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretungen, Sicherungsübereignungen. Wir beraten dazu auch vor dem Vertragschluß, um spätere Unstimmigkeiten und Schwierigkeiten zu vermeiden.
Sollte ein Schuldner nach schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung nicht zahlen, befindet er sich im Verzug, dann hat der Schuldner auch die Kosten unserer Inanspruchnahme unter dem Gesichtspunkt des verzugsbedingten Schadenersatzes zu zahlen. Wir begleiten Sie auf dem Weg vom Vertragsabschluss bis hin zur Titulierung und Vollstreckung offener Forderungen.
VERKEHRS- UND TRANSPORTRECHT
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Versicherungsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Braaksma als kompetenter Partner bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und entsprechender Forderungsabwehr zur Verfügung. Es handelt sich hier um ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechtes und des Privatrechtes zusammensetzt. Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen beispielsweise das Verkehrsverwaltungsrecht (Erteilung von Fahrerlaubnissen) und das Verkehrsstraf- und Verkehrsbußgeldrecht. Das private Verkehrsrecht lässt sich im Regelfall unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (z. B. Transportrecht: Frachtvertrag; Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen, Gewährleistungsansprüche) und das Verkehrshaftungsrecht (Schadenersatz, Haftung bei Unfällen).
Wir sind bestrebt, Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen, wehren im Auftrage von Versicherern (Ihrem Haftpflichtversicherer) ungerechtfertigte Ansprüche ab, um Sie vor Schaden zu bewahren. Im Rahmen des Transportrechtes (als Teilgebiet des Handelsrechtes) vertreten wir den Spediteur oder den Versicherer bei Problemen mit den verschiedenen Vertragstypen des Frachtvertrages, Speditionsvertrages, Lagervertrages oder auch Umzugsvertrages, schließlich auch bei grenzüberschreitendem Verkehr, sei es zur Straße oder (seltener) auch zur See.
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Hier sind wir schon bei Abschluss und Gestaltung von Bauverträgen außergerichtlich tätig, ebenso bei der Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen, Schadenersatzansprüchen und Werklohnansprüchen. Eine Vertretung im selbständigen Beweisverfahren ist ebenso selbstverständlich wie das zielgerichtete Führen von entsprechenden Bauprozessen.
ARBEITSRECHT
Wir beraten unsere Mandanten rund um das Arbeitsrecht, z.B. bei Abschluss von Arbeitsverträgen, Abmahnung durch den Arbeitgeber, Änderungskündigung des Arbeitsvertrages bis hin zur Zeugniserteilung.
ARZTHAFTUNGSRECHT
Wir vertreten nicht nur den ärztlich fehlerhaft behandelten Patienten, sondern wehren im Auftrage des zuständigen Versicherers auch ungerechtfertigte Ansprüche ab, die gegen den Behandler / die Behandler geltend gemacht werden.
Beweisbare Behandlungsfehler rechtfertigen im Regelfall nicht nur die Zahlung von Schmerzensgeldern an den falsch behandelten Patienten, sondern können auch zu eingeschränkter Leistungsfähigkeit und damit verbundenen Vermögenseinbußen führen. Solche Ansprüche setzen wir für unsere Mandanten entweder außergerichtlich, unter Umständen mit Durchführung eines Schlichtungsverfahrens, darüber hinaus auch gerichtlich durch.
FORDERUNGSMANAGEMENT | INKASSO
Wir vertreten seit Jahren Handwerker und mittelständische Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber säumigen und zahlungsunwilligen Auftraggebern. Wir beraten und vertreten aber auch den Kunden, der Forderungen berechtigt abwehren will.
Forderungen entstehen nicht nur aus Verträgen, sondern auch aus unerlaubten Handlungen, wie beispielsweise einem Verkehrsunfall. Wenn der Vertragspartner nicht zahlt, steht oft die eigene Liquidität zur Disposition. Bei fehlenden Einnahmen können oft eigene Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden. Das muss nicht sein.
Handwerker und Mittelständler können und sollten bei Verwendung eigener Geschäftsbedingungen Fälligkeitsvereinbarungen und Zahlungsbedingungen genau regeln, Forderungen können schon im Rahmen des Vertragsschlusses gesichert werden, sei es durch Bürgschaften, Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretungen, Sicherungsübereignungen. Wir beraten dazu auch vor dem Vertragschluß, um spätere Unstimmigkeiten und Schwierigkeiten zu vermeiden.
Sollte ein Schuldner nach schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung nicht zahlen, befindet er sich im Verzug, dann hat der Schuldner auch die Kosten unserer Inanspruchnahme unter dem Gesichtspunkt des verzugsbedingten Schadenersatzes zu zahlen. Wir begleiten Sie auf dem Weg vom Vertragsabschluss bis hin zur Titulierung und Vollstreckung offener Forderungen.
VERKEHRS- UND TRANSPORTRECHT
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Versicherungsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Braaksma als kompetenter Partner bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und entsprechender Forderungsabwehr zur Verfügung. Es handelt sich hier um ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechtes und des Privatrechtes zusammensetzt. Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen beispielsweise das Verkehrsverwaltungsrecht (Erteilung von Fahrerlaubnissen) und das Verkehrsstraf- und Verkehrsbußgeldrecht. Das private Verkehrsrecht lässt sich im Regelfall unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (z. B. Transportrecht: Frachtvertrag; Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen, Gewährleistungsansprüche) und das Verkehrshaftungsrecht (Schadenersatz, Haftung bei Unfällen).
Wir sind bestrebt, Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen, wehren im Auftrage von Versicherern (Ihrem Haftpflichtversicherer) ungerechtfertigte Ansprüche ab, um Sie vor Schaden zu bewahren. Im Rahmen des Transportrechtes (als Teilgebiet des Handelsrechtes) vertreten wir den Spediteur oder den Versicherer bei Problemen mit den verschiedenen Vertragstypen des Frachtvertrages, Speditionsvertrages, Lagervertrages oder auch Umzugsvertrages, schließlich auch bei grenzüberschreitendem Verkehr, sei es zur Straße oder (seltener) auch zur See.
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Hier sind wir schon bei Abschluss und Gestaltung von Bauverträgen außergerichtlich tätig, ebenso bei der Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen, Schadenersatzansprüchen und Werklohnansprüchen. Eine Vertretung im selbständigen Beweisverfahren ist ebenso selbstverständlich wie das zielgerichtete Führen von entsprechenden Bauprozessen.